Der schnellste und zugleich der einfachste Weg, um eine Ferienwohnung gut zu verkaufen ist der Gang zu einem qualifizierten Makler. Viele Makler in bekannten Ferienregionen haben dazu bereits eine Liste mit möglichen Kaufinteressenten. Ebenfalls lohnt es sich Stammgäste zu fragen, die die Ferienwohnung schon länger und öfter buchen. Hier können die Besitzer fragen, ob diesen an einem Kauf interessiert sind. Oftmals wissen die Vermietungsagenturen, welche Gäste bereits auf der Suche nach einer eigenen Ferienimmobilie in der Urlaubsregion sind. Einige Hausverwalter kaufen die Wohnung sogar selbst, um diese danach gewinnbringend zu vermieten.


Gründe für den Verkauf einer Ferienwohnung

Die meisten Besitzer einer Ferienwohnung haben diese vor längerer Zeit gekauft, weil diese beispielsweise gern den Urlaub an der Nordsee mit den Kindern verbracht haben. Nun aber sind die Kinder groß und die Besitzer sind ohne diese unterwegs. Daher gibt es viele gute Gründe, weshalb die Besitzer sich einst eine solche Urlaubsunterkunft gekauft haben. Wenn sie jedoch nicht mehr regelmäßig hierherfahren und der Urlaub so langsam zur Verpflichtung wird, dann sollten diese über einen Verkauf der Wohnung nachdenken. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Besitzer die Unterhaltungsskosten für die Ferienwohnung finanziell zu sehr belasten. Einerseits können sie die Wohnung vermieten, um dadurch wenigstens die Unterhaltungskosten decken und einen geringen Gewinn erzielen. Ist dies nicht möglich, dann ist es ratsamer, sich von jener Last des Objektes zu befreien und die Ferienwohnung zu verkaufen.

Der Preis für die Ferienwohnung hängt von vielen Faktoren ab. Einerseits wird dieser von den Eigenschaften des Objektes selbst beeinflusst. Dazu gehören unter anderem Ausstattung, Größe, Lage und Zustand. Andererseits ist von Bedeutung, wie beliebt die Region bei den Urlaubern ist. So schraubt zum Beispiel die erhöhte Nachfrage nach Immobilien in den beliebten Regionen den Preis für Ferienimmobilien nach oben. Zugleich können die Besitzer viele Maßnahmen vornehmen, um einen guten Preis zu erreichen.

Steuern beim Verkauf einer Ferienimmobilie

Verkaufen die Besitzer ihr Feriendomizil oder die Ferienwohnung, müssen diese in verschiedenen Fällen Steuern auf den Gewinn zahlen. Generell gilt, dass Verkauf eines Objektes nach 10 Jahren steuerfrei ist. Beträgt dagegen der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor.

Sobald ein deutscher Steuerzahler eine Ferienwohnung verkaufen möchte, kann eine Spekulationssteuer fällig werden. Diese wird auf den Wertzuwachs und somit auf den Unterschied aus dem Kauf- und dem Verkaufspreis entrichtet. Mehrere Faktoren spielen dabei eine bedeutende Rolle. Hierbei ist es entscheidend, ob die Besitzer die Immobilie vor der Veräußerung allein genutzt haben und zudem wie viel Zeit zwischen dem Erwerb und dem Verkauf der Ferienwohnung vergangen ist.

Generell sind die Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften steuerpflichtig, was im § 23 EStG erklärt ist, das heißt damit zugleich die Gewinne aus dem Verkauf der Ferienwohnung oder dem Verkauf eines Hauses. Die Spekulationsfrist beim Verkauf der Immobilie beträgt wie bei anderen Grundstücksgeschäften auch 10 Jahre. Dies bedeutet, dass der mögliche Gewinn aus dem Verkauf des Ferienhauses oder einem Verkauf der Wohnung nicht zu versteuern ist, wenn zwischen Anschaffung bzw. Bau der Immobilie und deren Verkauf wenigstens 10 Jahre liegen. Von Bedeutung ist dabei das Datum der Beurkundung der abgeschlossenen Kaufverträge.

Ein Ferienhaus oder eine -wohnung zählt in aller Regel als Zweitwohnsitz, welchen der Eigentümer bei seiner Kommune anmelden muss. In den meisten Städten und Gemeinden muss er hierfür eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Wie hoch diese ist, ist von der Gemeinde abhängig. Normalerweise beträgt die Steuer zehn Prozent der jährlichen Kaltmiete, sie kann jedoch auch erheblich höher ausfallen.

Bei der Zweitwohnungssteuer ist es generell egal, wie oft der Eigentümer hierin seinen Urlaub verbringt oder ob er die Ferienwohnung vermietet hat – zahlen muss er diese generell in voller Höhe. Lediglich dann, wenn er die Ferienimmobilie fast lückenlos an die Urlauber vermietet, kann dieser von der Zweitwohnungssteuer befreit werden. Außerdem gibt es je nach Stadt oder Kommune verschiedene Ausnahmefälle. Wichtig zu wissen ist ebenfalls für die Besitzer, die die Ferienwohnung sowohl an Gäste vermieten und zugleich selbst nutzen: Diese können die Zweitwohnungssteuer bei der Steuererklärung als Werbungskosten anteilmäßig geltend machen.

Die Bedeutung der Zielgruppe bei Ferienwohnungen

Die Betrachtung der Zielgruppe hilft bei der Wahl des passenden Objekts. Ferienhäuser und -wohnungen werden etwa gleichermaßen nachgefragt wie andere Immobilien auch. Beliebte Größen bei diesen Wohnungen sind 50 bis 70 Quadratmeter mit mehreren Räumen. Bei Ferienwohnungen sind 80 bis 100 Quadratmeter und mehrere Schlaf- oder Kinderzimmer am beliebtesten. Etwa 85 Prozent der Mieter von Ferienimmobilien sind im Alter von 30 und 60 Jahre alt und kommen daher zu großen Teilen mit der Familie in das Objekt.

Die jüngere Generation hingegen hat meistens nicht genug Geld oder andere Pläne für den Urlaub. Ältere Urlauber verbringen die Zeit lieber im Hotel und lassen sich hier verwöhnen. Daher gehören diese nicht zur Zielgruppe. Jüngere Menschen verbingen Ihren Urlaub zunehmend auch gerne in einem Tiny House. Wichtig ist ebenfalls die Erreichbarkeit der Ferienwohnung. Die meisten Urlauber reisen mit dem Auto oder mit der Bahn an. Daher sollte die Unterkunft optimal zu erreichen sein.